München, als drittgrößte Stadt Deutschlands, gehört nicht nur in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht zu den bedeutendsten Großstädten, sondern bietet auch eine gute Gesundheitsversorgung und ungezählte Einrichtungen wie Pflege- und Altenheime, Seniorenstifte sowie seniorengerechtes und betreutes Wohnen.

Um den für sich passenden Alterswohnsitz zu finden, sollte man sich gründlich informieren. Die Kosten für die verschiedenen Einrichtungen hängen nämlich von der Pflegestufe und der Wahl der Einrichtung ab, ebenso wie der Umfang des Services, der Therapie und den Freizeitangeboten. weiterlesen »
Eine Witwenrente kann eine Frau beanspruchen, wenn ihr Ehemann stirbt. Dabei wird zwischen kleiner und großer Witwenrente unterschieden. Zudem muss beachtet werden, dass es seit 1. Januar 2002 das Hinterbliebenenrecht durch das Altersvermögens-ergänzungsgesetz neu geordnet wurde.
Beim Tod des Ehepartners muss man auch an die Finanzen denken. Die große Witwenrente gibt es, wenn der verstorbene Ehemann die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Zudem muss die Witwe entweder erwerbs-gemindert sein, ein minderjähriges waisen-rentenberechtigtes Kind erziehen oder bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben. Wird keines dieser Kriterien erfüllt und hat der verstorbene Ehemann die allgemeine Wartezeit erfüllt, gibt es laut Tipps für die Witwenrente die kleine Rente, die nur 2 Jahre gezahlt wird. Auch die Dauer der Ehe spielt eine Rolle. Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben, um überhaupt Anspruch auf Witwenrente zu haben. Eine Ausnahme liegt vor, wenn ausgeschlossen werden kann, weiterlesen »